Familienstand


v. m. gütertrennung bedeutet: verheiratet mit Gütertrennung
  • Sollte ein getrennt lebender und noch nicht rechtskräftig geschiedener Antragsteller ein Darlehen ohne seinen noch Ehepartner beantragen wollen, so ist dies nur unter folgenden Bedingungen möglich:

    1. Es besteht eine notarielle Gütertrennungsvereinbarung inkl. Unterhaltsregelung

    oder

    2. Der noch Ehepartner unterschreibt eine entsprechende Sicherungszweckvereinbarung (dies bedeutet, dass er der Grundschuldbelastung und einer evtl. späteren Immobilienverwertung bei Zahlungsunfähigkeit uneingeschränkt zustimmt)!